FHTW FAQ Noten und Nachprüfungen


Wie kommt es zu meiner Note bei der Klausur?

Nach der Klausur lese ich mir alle Arbeiten durch und bestimme das durchschnittliche Leistungsniveau. Diese durchschnittliche Leistung beurteile ich mit einem positiv getönten "befriedigend" (2,7). Danach vergebe ich die Noten für bessere und schlechtere Arbeiten. Natürlich kann man mit einer Frage auch mal etwas "Pech" oder "Glück" haben, aber bei drei Fragen gleicht sich das meist aus.

Ich empfinde meine Note als ungerecht. Soll ich mich beklagen?

Ja, denn selbstverständlich sollte jede Note begründet sein und ich bemühe mich  um eine gerechte und begründete Notengebung. Das geschilderte Verfahren der Notengebung schließt Bevorzugungen und Benachteiligungen allerdings weitgehend aus.

"Nicht beurteilbar" bzw. "nicht ausreichend". Was ist der Unterschied?

Die Bewertung "nicht beurteilbar"  gibt es in der neuen Prüfungsordnung nicht mehr. Wenn Sie zur Prüfung nicht erscheinen ohne "anerkannt verhindert" zu sein, ist Ihre Leistung nun mit "nicht ausreichend" (5.0) zu beurteilen.

Ich habe die Klausur versäumt. Was tun?

Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall stets die Studienberatung und das Prüfungsamt. Nach meinen Erfahrungen gilt folgendes: Wenn Sie "anerkannt verhindert" (d.h. in der Regel krank mit Bescheinigung) waren, kommen Sie automatisch auf die Nachprüfungsliste. Andernfalls gelten Sie (je nach Prüfungsordnung) als "nicht beurteilbar" oder ihre Leistung als "nicht ausreichend" (5.0). Sie haben die Veranstaltung insgesamt mit einem in der einen oder anderen Form anrechenbaren "erfolglosen" Prüfungsversuch abgeschlossen und müssen neu belegen.

Ich möchte eine Nachprüfung. Wie kann ich das erreichen?

Nicht ich entscheide über die Zulassung zur Nachprüfung, sondern das Prüfungsamt. Ich darf nur jene nachprüfen, die auf der mir meist kurzfristig zugehenden Liste stehen.

Sie stuften mich als "nicht beurteilbar" bzw. meine Leistung  als "nicht ausreichend" ein, tatsächlich war ich aber "anerkannt verhindert". Können Sie das korrigieren?

Nein, denn das entscheidet das Prüfungsamt. Achten Sie bei meiner Liste auf den angegebenen zeitlichen Stand. Ihre Einstufung basiert auf den mir bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Meldungen der Verwaltung über anerkannte Verhinderungen. Die Vollständigkeit dieser Meldungen kann ich jedoch nicht beurteilen. Entscheidend ist, ob Sie frist- und formgerecht eine "zwingende Verhinderung" gegenüber dem Prüfungsamt nachwiesen. Dann kommen Sie automatisch auf die Nachprüfungsliste, auch wenn Sie von mir (mangels vorliegender Meldung) erst falsch eingestuft wurden.

Wie erfahre ich Termin und Ort der Nachprüfung?

Die Nachprüfungen finden in den ersten Wochen des folgenden Semesters statt. Den Termin finden Sie auf dieser Homepage unter FHTW-News, den Ort an der Tafel am Eingang.

In welcher Form finden Nachprüfungen statt?

Entweder mündlich oder schriftlich in Abhängigkeit von der Anzahl der Prüfungen. Bei mehr als acht Prüflingen wiederhole ich meist die Klausur (mit einer anderen Methode der Fragenzuweisung), ansonsten stellen Sie sich bitte auf eine mündliche Prüfung von 15 Minuten Dauer ein, bei der Sie dann mit mir ebenfalls über drei zufällig ausgewählte Fragen sprechen können sollten.


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