FHTW FAQ Belegarbeit


Über welches Thema kann ich eine Belegarbeit anfertigen?

Die Belegarbeit werte ich als Ausdruck Ihrer Bereitschaft, sich mit einem Teilgebiet des Fachs intensiver auseinander setzen zu wollen. Grundlage dieser Auseinandersetzung kann die einschlägige Literatur, aber auch die Erfahrung am Arbeitsplatz oder beim Praktikum sein. Überlegen Sie sich einen Themenvorschlag, der im weiteren Sinne zum Fach passen sollte. Bitte sprechen Sie mich damit an. Wir werden Ihren Vorschlag dann gemeinsam besprechen. In der Regel führt diese Besprechung zu einer Eingrenzung des Themas.

Wie lang sollte die Belegarbeit sein?

Die Länge der Arbeit hängt neuerdings sehr von den Einstellungen der Textverarbeitung ab. Es kommt ohnehin mehr auf den Inhalt an und der hängt wiederum vom Thema ab. In der Regel ist das Thema so gestellt, daß es sich in Aufsatz, Zusammenfassung oder Recherche auf zehn Seiten behandeln läßt.

Welchen Einfluß nimmt die Anfertigung einer Belegarbeit auf die Gesamtnote?

Wer eine Belegarbeit anfertigt, erhält eine gemittelte Note in die die Belegarbeit mit dem 3-fachen Gewicht eingeht (z.B. Klausur=3.7 und Belegarbeit=2.0, Ergebnis=2.3). Ist die Note der Belegarbeit schlechter als die der Klausur, bleibt diese schlechtere Note unberücksichtigt.

Welche Form sollte die Belegarbeit haben?

Natürlich muß man die Arbeit lesen können, ich bin aber ansonsten in Hinblick auf die Form genügsam. Besonders gute Heftungen oder Bindungen sind weder erforderlich noch der Note förderlich.

Bis wann und wie muß ich die Belegarbeit abgeben?

Bitte geben Sie die Belegarbeit spätestens zum Zeitpunkt der Klausur mir persönlich. Vertrauen Sie nicht auf die Fachpost.

Bekomme ich die Belegarbeit nach der Benotung zurück?

Nein, denn die Belegarbeit stellt als Prüfungsbestandteil ein aufbewahrungspflichtiges Dokument dar. Die Abgabe einer Kopie ist daher empfehlenswert.


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